BID-Verbände kritisieren Ultra-Kurz-Frist und lehnen Gesetzentwurf ab

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, BID, nimmt mit großer Verwunderung, die sehr kurze Fristgewährung für eine Stellungnahme zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohnraummiete“ über den dritten Advent durch das Bundesjustizministerium zur Kenntnis. Die Verbände der BID werden sich deshalb inhaltlich nicht zu dem Entwurf äußern.

„Die BID lehnt den Gesetzentwurf insgesamt ab und wird deshalb keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. Damit die Branche ihren unverzichtbaren Beitrag zur Entspannung der Wohnungskrise leisten kann, sind stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf und insbesondere der Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2024 zur Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse beeinträchtigen das Investitionsklima jedoch nachhaltig und tragen damit zur Verfestigung der Krise im Mietwohnungssektor bei, statt sie zu lösen.

Es zeugt nicht von Respekt des Bundesjustizministeriums den angesprochenen Verbänden und dem Themenkomplex Wohnen gegenüber, wenn am Freitagmittag eine Frist über das Adventswochenende bis Montag eingeräumt wird. Derartige Überrumpelungen haben wir zuletzt Ostern 2023 mit der geforderten Stellungnahme zu dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes erlebt. Gerade das für alle Bürgerinnen und Bürger zentrale Thema Wohnen verdient die professionelle Bearbeitung aller Beteiligten und keine Schnellschüsse im Wahlkampf“, kritisierte BID-Vorsitzender Dirk Salewski.

Veröffentlicht: 18. Dezember 2024