Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Maßnahmen zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung (BT-Drs. 21/3740), darunter auch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwaltungen, beraten. Wie erwartet wurde der Entwurf im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) und ein breites Bündnis aus Verbraucherorganisationen begrüßen ausdrücklich das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen. Wie mehrere Verbändeschreiben an die Bundesregierung zuletzt aufgezeigt haben, besteht ein breiter Konsens: Bürokratieabbau darf nicht zur Abschaffung fachlich notwendiger Mindeststandards führen! Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c GewO.