Der Bundesrat hat heute einer wichtigen Gesetzesänderung zugestimmt, die weitreichende Neuerungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und in der Nutzung Erneuerbarer Energien zur Folge hat.
Mit dem Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen wird die Möglichkeit geschaffen, diese künftig rein virtuell durchzuführen – eine Maßnahme, die sowohl Zeit als auch Kosten spart und den Fachkräftemangel im Blick hat. Weiterhin werden der Einsatz von Steckersolargeräten und die Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erleichtert.