Bundesregierung bereitet Gesetzentwurf zur Online-Eigentümerversammlung vor – Einstimmigkeitsprinzip ist der falsche Ansatz

Bereits seit längerer Zeit fordert der VDIV Deutschland die Möglichkeit von reinen Online-Eigentümerversammlungen. Nunmehr bestätigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Durchführung einer reinen Online- Eigentümerversammlung ermöglichen soll. So begrüßenswert die Initiative ist, so hoch sind die Hürden in der Umsetzung. Der Gesetzgeber ist gut beraten, das entsprechende Abstimmungsquorum abzusenken.

Die Teilnahme an einer Wohnungseigentümerversammlung dient dem Austausch, der Information sowie der Willensbildung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ist damit ein Kernelement der WEG. Das Abhalten reiner Online-Eigentümerversammlungen dient nicht nur diesem Zweck, sondern auch der schnelleren Beschlussfassung – z. B. hinsichtlich energetischer Sanierungen im Hinblick auf das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands. Bereits heute nutzen einige WEG diese Form der Versammlung, wenn sich zuvor darauf verständigt wurde.

Die Bundesregierung erwägt aktuell, „eine gesetzliche Beschlusskompetenz für die Wohnungseigentümerversammlung zu schaffen, durch einstimmigen Beschluss die Durchführung reiner Online-Versammlungen zu beschließen, wenn sie hinsichtlich der Teilnahme (Zwei-Wege Audio- und Videoverbindung in Echtzeit) und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sind“, heißt es in der Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf eine schriftliche Anfrage von Dr. Jan-Marco Luczak, dem baupolitischem Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aus dem Schreiben des Bundesministeriums geht hervor, dass ein entsprechender Referentenentwurf noch im Laufe des Jahres 2022 vorgelegt werden soll.

Veröffentlicht: 6. Juli 2022