Der Deutsche Bundestag hat beim Bürokratierückbaugesetz die entscheidende Korrektur des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bestätigt. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und bedankt sich bei den Parlamentariern. Sie schützen damit weiterhin einen zentralen Qualitätsstandard in einer Branche, die Verantwortung für Millionen Wohnungen, erhebliche Vermögenswerte und das Zuhause vieler Menschen trägt.
„Bürokratierückbau bedeutet, den Aktenkeller aufzuräumen. Er bedeutet nicht, eine tragende Wand aus dem Haus zu reißen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Genau diese tragende Wand wäre die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gewesen. Der Bundestag hat im Gegensatz zum Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass fachliche Mindeststandards kein überflüssiger Papierkram sind, sondern Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit abbilden.“
„Treuhänderisch tätige Wohnimmobilienverwaltungen haben eine hohe Verantwortung. Dazu gehört die praktische Umsetzung von weit mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen. Zudem gehören Verwaltungen zu den wenigen Berufsgruppen, die nach § 5 RDG Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen dürfen. Das setzt aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stützt eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Wer in diesem Umfeld fachliche Mindeststandards abschaffen will, verkennt die Realität“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Der Bundestag hat dieser praxisfernen Auslegung nun eine klare Grenze gesetzt. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD stimmte für die neue Regelung, ebenso die AfD, die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Damit haben die Abgeordneten gezeigt, dass Bürokratieabbau differenziert betrachtet werden muss. Entlastung ist richtig, wo sie tatsächlichen Verwaltungsaufwand reduziert. Sie wird falsch, wenn sie bewährte Schutzmechanismen beseitigt und dadurch neue hohe Folgekosten auslöst.