Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Ohne verlässliche Förderung keine Wärmewende im Bestand

Mit den veröffentlichten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die Richtung für die nächste Stufe der Wärmewende gesetzt. Absehbar ist, dass die 65-Prozent-Vorgabe aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfällt. Künftig soll sie durch einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen ersetzt werden. Hinzu kommen neue Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) sowie eine zusätzliche Grüngas-/Grünölquote.

Konkret bedeutet das: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Außerdem werden Versorger ab 2028 zu einem anteiligen Einsatz klimafreundlicher Gase beziehungsweise klimafreundlichen Heizöls verpflichtet. Für den VDIV ist damit nicht mehr die politische Debatte entscheidend. Maßgeblich ist nun die Umsetzungsfähigkeit im Gebäudebestand, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland liegen in diesem Segment, in dem weiterhin der größte Sanierungsbedarf besteht. Dort sind Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ohne formale Beschlüsse, Fristenmanagement, Finanzierung und Vergabe nicht realisierbar. Genau deshalb muss der nächste Schritt – die Ausarbeitung der konkreten gesetzlichen Vorgaben – auch konsequent an der WEG-Praxis ausgerichtet werden. Denn diese Beschlüsse werden nur gefasst, wenn Kalkulationsgrundlagen belastbar sind, Zuständigkeiten klar sind und die Umsetzung nicht durch Auslegungsspielräume oder Anfechtungsrisiken blockiert wird. Förderbedingungen sind dabei keine flankierende Frage, sondern eine zwingende Voraussetzung.

Veröffentlicht: 2. März 2026