Änderungen in der Heizkostenverordnung

Neues Jahr – neue Regeln. Was Verbraucher wissen sollten.

Die Heizkostennovelle bringt Neuerungen mit sich. Nicht nur für Messdienstleister und Verwaltungen, sondern auch für Eigentümer und Mieter. Ab sofort sind Gebäudeeigentümer z. B. dazu verpflichtet, Nutzern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich Informationen über ihren individuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser zu informieren.

Veröffentlicht: 25. Januar 2022