Virtuelle Eigentümerversammlung kann die Lösung sein: Blockade im Rechtsausschuss auflösen.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ – Solarpaket I erklärt der VDIV Deutschland: Der Ausbau von Solarstrom zum Gelingen der Klimawende ist richtig. Es ist daher vernünftig, Regelungen zu finden, die die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung voranbringen. Die im Solarpaket I beabsichtigten Erleichterungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach und Balkonkraftwerken sind jedoch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht zeitnah umsetzbar. Somit werden rund 26 Prozent des Wohnungsbestandes nicht erreicht; Millionen von Bundesbürgern werden weiter massiv benachteiligt.
Für jede Anlage – egal ob Steckersolargerät oder PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses – braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, will man hier etwas anbringen. Sowohl Dach als auch Balkonbrüstung oder Fassade sind Teil des Gemeinschaftseigentums. Hier liegt der Knackpunkt. Im Fall von Balkonkraftwerken etwa können diese nach geltendem Wohnungseigentumsrecht ohne besondere Begründung abgelehnt werden. Das würde sich erst mit der Einstufung als privilegierte Maßnahme in § 20 WEG ändern. Darüber hinaus dauert es bei einer jährlichen Eigentümerversammlung in Präsenz viel zu lange, bis darüber entschieden werden kann.