Die Diskussion um die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter ist keineswegs beendet. Nachdem das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hatte, die Fortbildungspflicht im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes zu streichen, formiert sich auf Länderebene deutlicher Widerstand. Am 19. Dezember steht das Vorhaben auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt ausdrücklich, die geplanten Änderungen kritisch zu überprüfen. In seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss klar, dass die Qualität und Zuverlässigkeit der Wohnimmobilienverwaltung ohne verbindliche Weiterbildungspflicht gefährdet ist. Wörtlich heißt es in der Drucksache 648/25: „Der Rechtsausschuss möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität und Zuverlässigkeit von Dienstleistungen im Bereich der Wohnimmobilienverwaltung die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nicht besser erhalten bleiben sollte. Für die ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnimmobilien seien aktuelle Kenntnisse in vielfältigen Rechtsbereichen und in Bezug auf technische Anforderungen erforderlich, die sich kontinuierlich und in kurzen Zeitabständen weiterentwickelten.“
Damit schließt sich der Rechtsausschuss der Kritik an, die der VDIV Deutschland gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Branchenverbänden und Verbraucherschützern bereits in einer eigenen Stellungnahme und einem offenen Verbändebrief vorgebracht hatte. Die Annahme des Bundes, Qualifikation lasse sich durch Freiwilligkeit sichern, wird auf Länderebene offenkundig nicht geteilt. Faktisch widersprechen die Länder damit der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Trotz deutlicher Kritik aus nahezu allen Teilen der Immobilienwirtschaft und des Verbraucherschutzes hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an seiner Absicht fest, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler (§ 34c GewO) zu streichen. Der Gesetzentwurf zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz stand heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts und wurde dort beschlossen.
Das Bundesministerium hatte die Verbände zwar um Stellungnahmen gebeten, die gemeinsame und klar ablehnende Rückmeldung einer breiten Allianz aus über zwanzig Organisationen wurde jedoch ignoriert. Dieses Bündnis hatte auf Initiative des VDIV in einem offenen Brief eindringlich vor den Folgen einer solchen Entscheidung gewarnt: vor einem Rückschritt im Verbraucherschutz, vor neuen rechtlichen Unsicherheiten und vor einer Schwächung der Fachkompetenz in einem zentralen Wirtschafts- und Zukunftsbereich, mit steigenden Kosten für den Steuerzahler.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. In der Begründung heißt es, die Regierung setze auf „Vertrauen statt Regulierung“ und gehe davon aus, dass sich Verwalterinnen und Verwalter eigenverantwortlich fortbilden werden. Diese Argumentation ist realitätsfern: Es ist illusorisch anzunehmen, dass alle Gewerbetreibenden ohne verpflichtenden Rahmen regelmäßig in ihre fachliche Qualifikation investieren. Zudem ist es widersprüchlich, einerseits auf Eigenverantwortung zu verweisen und zugleich den Weiterbildungsaufwand gezielt reduzieren zu wollen. Die Bundesregierung scheint selbst nicht an die Wirksamkeit ihrer Annahme zu glauben.