Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) begrüßt die Änderungen am Bürokratierückbaugesetz, die im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie auf den Weg gebracht wurden. Mit der Abkehr von der ursprünglich vorgesehenen ersatzlosen Streichung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleiben Verbraucherschutz und Qualitätsanspruch erhalten.

Die Tragweite dieser Korrektur ist erheblich: Immobilienverwalter verantworten Vermögenswerte in Billionenhöhe und damit die Altersvorsorge und das Zuhause von rund 15 Millionen Menschen, die in rund 10 Millionen Eigentumswohnungen leben.
„Angesichts dieser Dimension wurde noch einmal die Reißleine gezogen. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht wäre eine massive Schwächung des Verbraucherschutzes gewesen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Makler künftig ohne Weiterbildungspflicht

Wohnimmobilienverwalter übernehmen dauerhaft treuhänderische Verantwortung und erbringen rechtsnahe Dienstleistungen von erheblicher praktischer Bedeutung. Dies erfordert aktuelles Fachwissen und rechtfertigt verbindliche Qualifikationsstandards. Die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses trägt dieser besonderen Verantwortung Rechnung und grenzt die Tätigkeit zugleich klar von der punktuellen Vermittlung durch Immobilienmakler ab, für die die Weiterbildungspflicht künftig entfallen soll.

Die möglichen Folgen einer Abschaffung lagen auf der Hand. Zu erwarten gewesen wären steigende Fehlerquoten bei Abrechnungen und Beschlüssen, höhere Haftungsrisiken, zunehmende Konflikte in Eigentümergemeinschaften sowie wachsende Kosten für Verbraucher. Auch zentrale Herausforderungen wie energetische Sanierungen und Klimaschutz würden ohne verbindliche Weiterbildung zusätzlich erschwert. Dem gegenüber stand lediglich eine Entlastung von rund sechs Minuten Bürokratieaufwand pro Jahr und Unternehmen. 
„Für einen minimalen Entlastungseffekt einen bewährten Schutzmechanismus aufzugeben, wäre nicht verhältnismäßig gewesen“, so Kaßler.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) lehnt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Bürokratierückbaugesetz entschieden ab. Die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c GewO) wäre ein gravierender Fehler mit weitreichenden Folgen für Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimapolitik.

Der VDIV Deutschland hat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden aus der Immobilienbranche sowie dem Verbraucherschutz ein Bündnis initiiert, das sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium gewandt und eine Kurskorrektur bei der Diskussion um die Weiterbildungspflicht gefordert hat.

Qualität ist kein bürokratisches Hindernis

Das Ziel, bürokratische Belastungen zu reduzieren, ist richtig, die vorgesehene Maßnahme aber kontraproduktiv. Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht war Kompromiss und eine Basis für Professionalität, Transparenz und Rechtssicherheit im Interesse von Eigentümern, Mietern und Verwaltern gleichermaßen. Sie ersetzte den ursprünglich geplanten Sachkundenachweis und sichert seither die fachliche Mindestqualifikation einer Berufsgruppe, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet.

Die Annahme des Ministeriums, eine freiwillige Fortbildung reiche aus, ist aus Sicht des VDIV Deutschland und der mitzeichnenden Verbände realitätsfern und riskant. Der Markt ist ohnehin angespannt. Vielen Immobilienverwaltungen fehlen Fachkräfte, immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften finden gar keine Verwaltung. Umso wichtiger ist ein verbindlicher Qualitätsrahmen, der Vertrauen und Fachkompetenz absichert.