Trotz deutlicher Kritik aus nahezu allen Teilen der Immobilienwirtschaft und des Verbraucherschutzes hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an seiner Absicht fest, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler (§ 34c GewO) zu streichen. Der Gesetzentwurf zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz stand heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts und wurde dort beschlossen.

Das Bundesministerium hatte die Verbände zwar um Stellungnahmen gebeten, die gemeinsame und klar ablehnende Rückmeldung einer breiten Allianz aus über zwanzig Organisationen wurde jedoch ignoriert. Dieses Bündnis hatte auf Initiative des VDIV in einem offenen Brief eindringlich vor den Folgen einer solchen Entscheidung gewarnt: vor einem Rückschritt im Verbraucherschutz, vor neuen rechtlichen Unsicherheiten und vor einer Schwächung der Fachkompetenz in einem zentralen Wirtschafts- und Zukunftsbereich, mit steigenden Kosten für den Steuerzahler.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. In der Begründung heißt es, die Regierung setze auf „Vertrauen statt Regulierung“ und gehe davon aus, dass sich Verwalterinnen und Verwalter eigenverantwortlich fortbilden werden. Diese Argumentation ist realitätsfern: Es ist illusorisch anzunehmen, dass alle Gewerbetreibenden ohne verpflichtenden Rahmen regelmäßig in ihre fachliche Qualifikation investieren. Zudem ist es widersprüchlich, einerseits auf Eigenverantwortung zu verweisen und zugleich den Weiterbildungsaufwand gezielt reduzieren zu wollen. Die Bundesregierung scheint selbst nicht an die Wirksamkeit ihrer Annahme zu glauben.

Die Bundesregierung legt mit dem Haushaltsentwurf 2026 den Rotstift an, ausgerechnet bei der klimapolitisch so entscheidenden Sanierungsförderung. Auch wenn die Bundesförderung für Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) auf dem bisherigen Niveau bleiben soll, reicht das bei weitem nicht aus. Um die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen, sind umfassende energetische Vollsanierungen zu Effizienzhäusern unabdingbar. Genau diese Maßnahmen drohen nun auf der Strecke zu bleiben.

Geht es nach dem aktuellen Entwurf, sollen die Mittel für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden um fast ein Fünftel gekürzt werden – von bislang 15,3 auf nur noch 12,1 Milliarden Euro. Betroffen sind die Programme für Wohn- sowie Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG). Das bedeutet: Weniger Anreize für umfassende Sanierungsvorhaben, weniger Investitionen in die Zukunft und ein Rückschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045. Klimapolitik mit dem Rotstift war noch nie ein Erfolgsrezept und wird es auch diesmal nicht sein.

Das ist ein fatales Signal an die Praxis: Immobilienverwaltungen im ganzen Land setzen sich tagtäglich dafür ein, Eigentümergemeinschaften von zukunftsfähigen Sanierungskonzepten zu überzeugen. Dieses Engagement braucht Verlässlichkeit und keine haushaltspolitischen Bremsmanöver. Die politische Realität aber sieht anders aus – während sonntags der Klimaschutz beschworen wird, werden unter der Woche die finanziellen Grundlagen dafür gestrichen.