Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohngebäude in Deutschland gemäß der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet sein. Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind aufgerufen, die anstehende Eigentümerversammlungssaison zu nutzen, um die erforderlichen Beschlüsse zum Gemeinschaftseigentum sowie zur Kostenverteilung und Auftragsvergabe dieser gesetzlichen Pflicht zu fassen. 

Die Novelle der HKVO verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbare Messgeräte in Wohngebäuden installieren zu lassen, und zugleich unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) für alle Nutzer bereitzustellen. Immobilienverwaltungen und WEG müssen die nun bevorstehenden Eigentümerversammlungen nutzen, um die Installation fernauslesbarer Messgeräte zu beschließen und entsprechende Dienstleister zeitnah zu beauftragen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Verzögerungen durch ausgebuchte Fachbetriebe und mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgabe.