Mit den veröffentlichten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die Richtung für die nächste Stufe der Wärmewende gesetzt. Absehbar ist, dass die 65-Prozent-Vorgabe aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfällt. Künftig soll sie durch einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen ersetzt werden. Hinzu kommen neue Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) sowie eine zusätzliche Grüngas-/Grünölquote.
Konkret bedeutet das: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Außerdem werden Versorger ab 2028 zu einem anteiligen Einsatz klimafreundlicher Gase beziehungsweise klimafreundlichen Heizöls verpflichtet. Für den VDIV ist damit nicht mehr die politische Debatte entscheidend. Maßgeblich ist nun die Umsetzungsfähigkeit im Gebäudebestand, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland liegen in diesem Segment, in dem weiterhin der größte Sanierungsbedarf besteht. Dort sind Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ohne formale Beschlüsse, Fristenmanagement, Finanzierung und Vergabe nicht realisierbar. Genau deshalb muss der nächste Schritt – die Ausarbeitung der konkreten gesetzlichen Vorgaben – auch konsequent an der WEG-Praxis ausgerichtet werden. Denn diese Beschlüsse werden nur gefasst, wenn Kalkulationsgrundlagen belastbar sind, Zuständigkeiten klar sind und die Umsetzung nicht durch Auslegungsspielräume oder Anfechtungsrisiken blockiert wird. Förderbedingungen sind dabei keine flankierende Frage, sondern eine zwingende Voraussetzung.
Die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verzögert sich erneut. Union und SPD ringen weiter um zentrale Eckpunkte. Der VDIV Deutschland warnt: Der Stillstand verunsichert Eigentümerinnen und Eigentümer weiter und schwächt die Investitions- und Planungssicherheit im Gebäudesektor massiv.
Ursprünglich sollte – nach mehrfacher Verschiebung – bereits in dieser Woche ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung des GEG vorliegen, nun wird es frühestens Anfang Februar erwartet. Damit wird der Zeitplan eng: Das reformierte Gesetz müsste spätestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Andernfalls gelten beim Heizungstausch weiterhin die bestehenden Vorgaben, einschließlich der sogenannten 65-Prozent-Regel, die abhängig von kommunaler Wärmeplanung und Übergangsfristen greift. Genau über diese Regelung wird politisch gestritten: Während die Union ihre Abschaffung fordert, lehnt die SPD dies ab.
Die politische Diskussion um eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verliert an Dynamik. Inzwischen zeichnet sich ab: Das Gesetz bleibt in seiner Grundstruktur bestehen. Paragraph 71 mit der Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, wird voraussichtlich unverändert bleiben. Der VDIV Deutschland hat Zahlen zur grundsätzlichen Machbarkeit energetischer Sanierungen in WEG erhoben.