Die Diskussion um die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter ist keineswegs beendet. Nachdem das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hatte, die Fortbildungspflicht im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes zu streichen, formiert sich auf Länderebene deutlicher Widerstand. Am 19. Dezember steht das Vorhaben auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt ausdrücklich, die geplanten Änderungen kritisch zu überprüfen. In seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss klar, dass die Qualität und Zuverlässigkeit der Wohnimmobilienverwaltung ohne verbindliche Weiterbildungspflicht gefährdet ist. Wörtlich heißt es in der Drucksache 648/25: „Der Rechtsausschuss möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität und Zuverlässigkeit von Dienstleistungen im Bereich der Wohnimmobilienverwaltung die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter nicht besser erhalten bleiben sollte. Für die ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnimmobilien seien aktuelle Kenntnisse in vielfältigen Rechtsbereichen und in Bezug auf technische Anforderungen erforderlich, die sich kontinuierlich und in kurzen Zeitabständen weiterentwickelten.“

Damit schließt sich der Rechtsausschuss der Kritik an, die der VDIV Deutschland gemeinsam mit einer breiten Allianz aus Branchenverbänden und Verbraucherschützern bereits in einer eigenen Stellungnahme und einem offenen Verbändebrief vorgebracht hatte. Die Annahme des Bundes, Qualifikation lasse sich durch Freiwilligkeit sichern, wird auf Länderebene offenkundig nicht geteilt. Faktisch widersprechen die Länder damit der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) lehnt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Bürokratierückbaugesetz entschieden ab. Die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c GewO) wäre ein gravierender Fehler mit weitreichenden Folgen für Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimapolitik.

Der VDIV Deutschland hat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden aus der Immobilienbranche sowie dem Verbraucherschutz ein Bündnis initiiert, das sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium gewandt und eine Kurskorrektur bei der Diskussion um die Weiterbildungspflicht gefordert hat.

Qualität ist kein bürokratisches Hindernis

Das Ziel, bürokratische Belastungen zu reduzieren, ist richtig, die vorgesehene Maßnahme aber kontraproduktiv. Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht war Kompromiss und eine Basis für Professionalität, Transparenz und Rechtssicherheit im Interesse von Eigentümern, Mietern und Verwaltern gleichermaßen. Sie ersetzte den ursprünglich geplanten Sachkundenachweis und sichert seither die fachliche Mindestqualifikation einer Berufsgruppe, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet.

Die Annahme des Ministeriums, eine freiwillige Fortbildung reiche aus, ist aus Sicht des VDIV Deutschland und der mitzeichnenden Verbände realitätsfern und riskant. Der Markt ist ohnehin angespannt. Vielen Immobilienverwaltungen fehlen Fachkräfte, immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften finden gar keine Verwaltung. Umso wichtiger ist ein verbindlicher Qualitätsrahmen, der Vertrauen und Fachkompetenz absichert.