Der Deutsche Bundestag hat beim Bürokratierückbaugesetz die entscheidende Korrektur des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bestätigt. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und bedankt sich bei den Parlamentariern. Sie schützen damit weiterhin einen zentralen Qualitätsstandard in einer Branche, die Verantwortung für Millionen Wohnungen, erhebliche Vermögenswerte und das Zuhause vieler Menschen trägt.

„Bürokratierückbau bedeutet, den Aktenkeller aufzuräumen. Er bedeutet nicht, eine tragende Wand aus dem Haus zu reißen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Genau diese tragende Wand wäre die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gewesen. Der Bundestag hat im Gegensatz zum Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass fachliche Mindeststandards kein überflüssiger Papierkram sind, sondern Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit abbilden.“

„Treuhänderisch tätige Wohnimmobilienverwaltungen haben eine hohe Verantwortung. Dazu gehört die praktische Umsetzung von weit mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen. Zudem gehören Verwaltungen zu den wenigen Berufsgruppen, die nach § 5 RDG Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen dürfen. Das setzt aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stützt eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Wer in diesem Umfeld fachliche Mindeststandards abschaffen will, verkennt die Realität“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. 

Der Bundestag hat dieser praxisfernen Auslegung nun eine klare Grenze gesetzt. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD stimmte für die neue Regelung, ebenso die AfD, die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Damit haben die Abgeordneten gezeigt, dass Bürokratieabbau differenziert betrachtet werden muss. Entlastung ist richtig, wo sie tatsächlichen Verwaltungsaufwand reduziert. Sie wird falsch, wenn sie bewährte Schutzmechanismen beseitigt und dadurch neue hohe Folgekosten auslöst.

Trotz deutlicher Kritik aus nahezu allen Teilen der Immobilienwirtschaft und des Verbraucherschutzes hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an seiner Absicht fest, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler (§ 34c GewO) zu streichen. Der Gesetzentwurf zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz stand heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts und wurde dort beschlossen.

Das Bundesministerium hatte die Verbände zwar um Stellungnahmen gebeten, die gemeinsame und klar ablehnende Rückmeldung einer breiten Allianz aus über zwanzig Organisationen wurde jedoch ignoriert. Dieses Bündnis hatte auf Initiative des VDIV in einem offenen Brief eindringlich vor den Folgen einer solchen Entscheidung gewarnt: vor einem Rückschritt im Verbraucherschutz, vor neuen rechtlichen Unsicherheiten und vor einer Schwächung der Fachkompetenz in einem zentralen Wirtschafts- und Zukunftsbereich, mit steigenden Kosten für den Steuerzahler.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. In der Begründung heißt es, die Regierung setze auf „Vertrauen statt Regulierung“ und gehe davon aus, dass sich Verwalterinnen und Verwalter eigenverantwortlich fortbilden werden. Diese Argumentation ist realitätsfern: Es ist illusorisch anzunehmen, dass alle Gewerbetreibenden ohne verpflichtenden Rahmen regelmäßig in ihre fachliche Qualifikation investieren. Zudem ist es widersprüchlich, einerseits auf Eigenverantwortung zu verweisen und zugleich den Weiterbildungsaufwand gezielt reduzieren zu wollen. Die Bundesregierung scheint selbst nicht an die Wirksamkeit ihrer Annahme zu glauben.