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Reichweite des Beschlusses baulicher Veränderungen

Der BGH hat im letzten Jahr mit Urteilen vom 28.03., 23.05. und 10.10. den Rahmen für den Umgang mit baulichen Veränderungen und deren anschließender Nutzung abgesteckt. Worum ging es? Am 28.03.2025 (Az. V ZR 105/24) hatte sich der BGH mit der Frage der unbilligen Benachteiligung (§ 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG) eines Wohnungseigentümers durch den von dem Betrieb ausgehenden…

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