Suche

Schonfristzahlung die Zweite

LG Berlin, Urteil vom 01.07.2022 – 66 S 200/21 Zum Sachverhalt: Der Kläger begehrt von dem beklagten Mieter Räumung und Herausgabe der gemieteten Wohnung wegen Zahlungsverzugs. Er hat eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gestützt auf Zahlungsverzug gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB sowie eine ordentliche Kündigung gestützt auf Zahlungsverzug gem. § 573 Abs. 2…

mehr...