TKG-Novelle: VDIV-Praxisforderungen zeigen Wirkung

Gesetzentwurf greift zentrale Anliegen der Immobilienverwaltungen beim Glasfaserausbau auf. Nachbesserungsbedarf bleibt beim Vollausbau in WEG.

Der VDIV Deutschland bewertet den aktuell vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes als wichtiges Signal für einen praxistauglicheren Glasfaserausbau im Gebäudebestand. Mehrere Punkte, die der Spitzenverband in das Verfahren eingebracht hatte, finden sich im Entwurf wieder. Dazu zählen insbesondere Erleichterungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt, klarere Zugangsregeln für Anbieter sowie der Abbau unnötiger Bürokratie bei der Errichtung gebäudeinterner Glasfaserinfrastruktur.

Der Entwurf zeigt: Die Praxiserfahrungen der Immobilienverwaltungen wurden nunmehr aufgenommen. Wer Glasfaser bis in die Wohnungen bringen will, muss die Abläufe in Gebäuden, in WEG und in der Verwaltungspraxis ernst nehmen. Dass mehrere unserer Forderungen aufgegriffen wurden, ist ein wichtiger Erfolg für mehr Umsetzbarkeit im Bestand“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Positiv bewertet der VDIV Deutschland insbesondere die vorgesehene Streichung der Pflicht zur Einholung von drei Angeboten. Diese Vorgabe hatte sich in der Praxis vielfach als erheblicher Hemmschuh erwiesen. Auch die Verlängerung des Erhebungszeitraums beim Glasfaserbereitstellungsentgelt, die Regelung zur Kostenbeteiligung zugangsbegehrender Anbieter sowie klarere Vorgaben zur Mitnutzung gebäudeinterner Netze schaffen mehr Rechtssicherheit für Eigentümer, Verwaltungen und Telekommunikationsunternehmen. Zudem hatte hier erst vor wenigen Wochen der Bundesgerichtshof die Praxis der drei Angebote einkassiert. 

Veröffentlicht: 19. Juni 2026