Die Abnahme von Handwerkerarbeiten – was Verwalter beachten müssen

Inhalte

Die Abnahme einer Handwerkerleistung ist im Gesetz geregelt und sie hat erhebliche Folgen. Sie ist Voraussetzung für die Werklohnfälligkeit, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Gefahrtragung wechselt, ebenso die Beweislast. Dieses löst in der WEG-Verwaltung nicht selten Diskussionen und Unsicherheiten aus. Der Verwalter will oder kann nicht aus eigener Anschauung beurteilen, ob ein Werk „im Wesentlichen vertragsgerecht“ erstellt wurde; die Eigentümer können oder wollen keinen Sonderfachmann bezahlen, der dies überprüft.

Schwerpunkte

  • Grundlagen zur Abnahme
  • Baubeschreibung und Regeln der Technik
  • Abnahmeverweigerung und fiktive Abnahme
  • Folgen der Abnahme
  • Sonderfachleute und ihre Kosten
  • Haftung

Ort: Online-Seminar
Datum: 03.09.2026
Zeit: 14:00 - 15:30 Uhr