Inhalte und Lernziele
Manche Dinge kauft man allein, andere erwirbt man gemeinsam – ein Haus zum Beispiel. Besitzen mehrere Personen gemeinsam eine Sache, ist das das „Bruchteilseigentum“ oder „Miteigentum nach Bruchteilen”. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das der Zusammenschluss der Eigentümer, der in den §§ 1008 bis 1011 BGB gesetzlich geregelt ist. In diesem Online-Seminar erfahren Sie alles, was Sie als Immobilienverwaltende darüber wissen sollten.
Schwerpunkte
- Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur BTG?
- Beschlussfassung einer BTG: Versammlung der Gemeinschaft und Beschlussfassung im Umlaufverfahren, Protokoll und Niederschrift
- Bestellung eines Verwalters
- Maßnahmen der laufenden Verwaltung
- Grundlegende Umgestaltungen
- Die Aufhebung der Gemeinschaft