Inhalte und Lernziele
Kommt es zum Eigentümerwechsel, muss der Verwalter wissen, ab wann er das Hausgeld vom Erwerber fordert. Die meisten Verwalter dürften bereits gehört haben, dass es auf die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ankommt. Oft wird dennoch auf den Besitzübergang abgestellt, „weil die Eigentümer das so erwarten“. Das aber ist riskant! Der Vortrag zeigt das auf und erläutert, wie es richtig ist, und wie das Richtige den Eigentümern gegenüber plausibel zu begründen ist.
Schwerpunkte
- Wer schuldet der GdWE Beiträge (Hausgeld)?
- Erwerber als Beitragsschuldner
- Mahnkosten
- Erwerb vom aufteilenden Eigentümer
- Vereinbarung einer Erwerberhaftung für Altschulden
- Eintragungserfordernis und Altvereinbarungen