Sanierung bei fremdgenutzten Einheiten – Das Durchgriffsrecht nach § 15 WEG

Inhalte und Lernziele

Bauliche Maßnahmen scheitern in der Praxis häufig nicht an der Finanzierung oder Beschlussfassung, sondern an der Umsetzung bei vermieteten Einheiten. Der Mieter lässt niemanden hinein, der Eigentümer reagiert nicht und der Verwalter bleibt auf der Baustelle sitzen. Mit § 15 WEG hat der Gesetzgeber ein Durchgriffsrecht geschaffen, das die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft auch bei Fremdnutzung sichern soll.

Das Seminar vermittelt kompakt und praxisnah, wann und unter welchen Voraussetzungen Mieter, Nießbraucher oder andere Nutzer Maßnahmen dulden müssen – und wie Verwalter diese Rechte rechtssicher vorbereiten und durchsetzen. Dabei werden die Unterschiede zwischen Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen klar herausgearbeitet, ebenso wie die Anforderungen an Ankündigung, Fristen, Formvorschriften und Härteeinwände.

Anhand typischer Fallkonstellationen aus der Verwalterpraxis werden die Beteiligtenrechte und -pflichten anschaulich erläutert und in eine klare Handlungsstrategie für die Praxis übersetzt.

Schwerpunkte

  • § 15 WEG – Entstehung, Zielsetzung und Systematik
  • Abgrenzung zu den mietrechtlichen Regelungen (§§ 555a–d BGB)
  • Ankündigungsfristen und Formanforderungen (Erhaltung vs. Modernisierung)
  • Umgang mit Härteeinwänden
  • Rechte und Pflichten von Verwaltern, Eigentümern und Mietern
  • Durchsetzungsmöglichkeiten und Grenzen (Besitzschutz, einstweiliger Rechtsschutz)
  • Haftungsrisiken bei fehlerhafter Umsetzung

Ort: Online-Seminar
Datum: 14.10.2026
Zeit: 10:00 - 11:30 Uhr