VDIVspezial TKG-Novelle: Medienversorgung, Nebenkosten und Verträge – Was müssen Verwalter wissen?

Inhalt

Zum 01.12.2021 trat das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 2021 in Kraft. Damit fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für die Umlage von „Kabelgebühren“ in vermieteten Wohnungen weg. Mieter sollen die freie Anbieterwahl bei der Versorgung mit TV-Signalen (oder Internet) erhalten. Zugleich soll der Ausbau von Glasfasernetzen forciert werden. Zum 30.06.2024 laufen nun die Übergangsvorschriften aus. Anbieter werben mit Folgeverträgen, veränderten Kostenstrukturen und zugleich stehen aber auch Kündigungen im Raum, wenn sich Gemeinschaften oder Vermieter nicht auf Sammelverträge einlassen. Hier besteht Handlungsbedarf. Das Seminar erläutert die Rechtslage mit Fallbeispielen und bildet einen Leitfaden für Verwalter und Vermieter.

Schwerpunkte

  • Was ist oder war das Nebenkostenprivileg?
  • Was ändert sich durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 2021 / die Novelle des TKG?
  • Was bedeuten die Übergangsvorschriften und welche Rechtslage gilt nach dem 30.06.2024?
  • Wer ist zuständig für die Versorgung mit TV und Internet?
  • Welche Verträge müssen Gemeinschaften und Vermieter abschließen und was geschieht, wenn keine neuen Verträge abgeschlossen werden?
  • Können überhaupt keine Kosten umgelegt werden?
  • Müssen Mietverträge angepasst werden?

Ort: Online-Seminar
Datum: 11.12.2023
Zeit: 14:00 - 16:00 Uhr