Wo Entlastung endet und Qualitätsverlust beginnt – VDIV Deutschland warnt vor Rückschritt im Verbraucherschutz

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) lehnt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Bürokratierückbaugesetz entschieden ab. Die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c GewO) wäre ein gravierender Fehler mit weitreichenden Folgen für Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Klimapolitik.

Der VDIV Deutschland hat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden aus der Immobilienbranche sowie dem Verbraucherschutz ein Bündnis initiiert, das sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium gewandt und eine Kurskorrektur bei der Diskussion um die Weiterbildungspflicht gefordert hat.

Qualität ist kein bürokratisches Hindernis

Das Ziel, bürokratische Belastungen zu reduzieren, ist richtig, die vorgesehene Maßnahme aber kontraproduktiv. Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht war Kompromiss und eine Basis für Professionalität, Transparenz und Rechtssicherheit im Interesse von Eigentümern, Mietern und Verwaltern gleichermaßen. Sie ersetzte den ursprünglich geplanten Sachkundenachweis und sichert seither die fachliche Mindestqualifikation einer Berufsgruppe, die Vermögenswerte in Billionenhöhe verwaltet.

Die Annahme des Ministeriums, eine freiwillige Fortbildung reiche aus, ist aus Sicht des VDIV Deutschland und der mitzeichnenden Verbände realitätsfern und riskant. Der Markt ist ohnehin angespannt. Vielen Immobilienverwaltungen fehlen Fachkräfte, immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften finden gar keine Verwaltung. Umso wichtiger ist ein verbindlicher Qualitätsrahmen, der Vertrauen und Fachkompetenz absichert.

Veröffentlicht: 22. Oktober 2025