Ab dem 15. August 2022 gelten neue Bedingungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung im Gebäudebestand. Das BMWK hat angesichts knapper Haushaltsmittel unangekündigt und kurzfristig Fördersätze verringert. Die Änderungen gehen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer, Sanierungspläne vieler Wohnungseigentümergemeinschaften werden durchkreuzt, statt vorangetrieben.

Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung gelten ab dem 15. August 2022 neue Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darunter fallen unter anderem die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen und die Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wie Etagenheizungen o. ä. Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können nur noch bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden, ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen. Bereits Ende Juli wurde die KfW-Zuschussförderung gestoppt und stattdessen auf Kredite und Tilgungszuschüsse bei Komplettsanierungen umgestellt.

„Die ab 15. August geltenden Förderbedingungen erschweren die Sanierungsaktivitäten von Wohnungseigentümergemeinschaften. Bisherige Planungen müssen nun neu gerechnet werden, mit schlechteren Konditionen. In Zeiten von Fachkräftemangel, Lieferengpässen und allgemein steigender Preise ist das ein falsches Signal der Bundesregierung“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen meist längere Vorlaufzeiten um Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Einmal mehr bedarf es daher verlässlicher Rahmenbedingungen.“

Bereits seit längerer Zeit fordert der VDIV Deutschland die Möglichkeit von reinen Online-Eigentümerversammlungen. Nunmehr bestätigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der die Durchführung einer reinen Online- Eigentümerversammlung ermöglichen soll. So begrüßenswert die Initiative ist, so hoch sind die Hürden in der Umsetzung. Der Gesetzgeber ist gut beraten, das entsprechende Abstimmungsquorum abzusenken.

Die Teilnahme an einer Wohnungseigentümerversammlung dient dem Austausch, der Information sowie der Willensbildung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ist damit ein Kernelement der WEG. Das Abhalten reiner Online-Eigentümerversammlungen dient nicht nur diesem Zweck, sondern auch der schnelleren Beschlussfassung – z. B. hinsichtlich energetischer Sanierungen im Hinblick auf das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands. Bereits heute nutzen einige WEG diese Form der Versammlung, wenn sich zuvor darauf verständigt wurde.

Die Bundesregierung erwägt aktuell, „eine gesetzliche Beschlusskompetenz für die Wohnungseigentümerversammlung zu schaffen, durch einstimmigen Beschluss die Durchführung reiner Online-Versammlungen zu beschließen, wenn sie hinsichtlich der Teilnahme (Zwei-Wege Audio- und Videoverbindung in Echtzeit) und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sind“, heißt es in der Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf eine schriftliche Anfrage von Dr. Jan-Marco Luczak, dem baupolitischem Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aus dem Schreiben des Bundesministeriums geht hervor, dass ein entsprechender Referentenentwurf noch im Laufe des Jahres 2022 vorgelegt werden soll.

Jetzt ist es offiziell: Die Bildungsprodukte des VDIV-Campus sind nach DIN ISO 29 993:2018 zertifiziert. Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen GmbH (DQS) bestätigt die Qualität der Bildungsangebote des VDIV-Campus.

Die Zertifizierung nach DIN ISO 29993:2018 erstreckt sich auf alle Bildungsangebote, die über den VDIV-Campus angeboten werden, dazu zählen Online- und Präsenzseminare, Qualifizierungslehrgänge und die Online-Bibliothek.

Bei der internationalen Norm handelt es sich um ein Servicestandard für Lerndienstleistungen. Auditor Dr. Thomas Rau, der sich eingehend damit befasst hat, wie der VDIV Deutschland Bildungsprodukte und -lösungen entwickelt, plant, durchführt, vertreibt und evaluiert, zieht beim Abschluss der Zertifizierung das Fazit: „Das Bildungsangebot des VDIV Deutschland erfüllt die Anforderungen der ISO 29993:2018 in hohem Maße.“

Seit Inkrafttreten der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV) war die dringendste Frage der davon betroffenen WEG-Verwalter: Wie sehen die Prüfungsinhalte aus und wie bereite ich mich darauf vor? Der jetzt verabschiedete Rahmenplan bildet die Grundlage für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und Vorbereitungsseminaren.

Die zu lehrenden und zu prüfenden Sachgebiete sind gem. Anlage 1 ZertVerwV Grundlage der Immobilienwirtschaft sowie Rechtliche, Kaufmännische und Technische Grundlagen. Dabei unterscheiden sich die Stundenempfehlungen im Rahmenplan deutlich: Dieser sieht 10 Unterrichtseinheiten für die Grundlagen der Immobilienwirtschaft vor, 60 für die Rechtlichen Grundlagen, 20 für die Kaufmännischen und 30 für die Technischen.

„Basis für den erarbeiteten Rahmenplan ist eine schon zuvor erarbeitete Version, auf dem der von uns initiierte und bereits seit Juni 2021 existente IHK-Zertifikatslehrgang zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung in Kooperation mit Going Public Akademie für Finanzberatung AG und der IHK Frankfurt am Main fußt“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Kaßler geht davon aus, dass erste Prüfungen zum Zertifizierten Verwalter Ende des 3. Quartals 2022 von Industrie- und Handelskammern angeboten werden.

Was sagt die Branche der Immobilienverwalter? VDIV Deutschland startet bundesweite Umfrage

Die Umfrage greift u. a. Themen der neuen Bundesregierung hinsichtlich Klimawende, Bauen und Wohnen auf. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) ruft die Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter dazu auf, an der Umfrage teilzunehmen und so – die später für die Teilnehmenden sowie Interessierten zugänglichen – Daten für das Branchenbarometer zu erheben.

Neues Jahr – neue Regeln. Was Verbraucher wissen sollten.

Die Heizkostennovelle bringt Neuerungen mit sich. Nicht nur für Messdienstleister und Verwaltungen, sondern auch für Eigentümer und Mieter. Ab sofort sind Gebäudeeigentümer z. B. dazu verpflichtet, Nutzern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich Informationen über ihren individuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser zu informieren.

Ohne Online-Versammlungen herrscht Sanierungsstau. Millionen Eigentümer zahlen drauf.

Millionen von Wohnungseigentümern können seit über zwei Jahren kaum Eigentümerversammlungen durchführen. Beschlüsse werden verschoben, der Sanierungsstau wächst, die Preise steigen. Eine einfache Abhilfe: rechtssichere Online-Versammlungen.

Koalition plant „echten Sachkundenachweis“. VDIV warnt vor Überschneidung.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16.12.2021 ist klar: Die Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV) ist in Kraft getreten. Diese zivilrechtliche Regelung gilt ausschließlich für WEG-Verwalter. Die neue Regierung plant nun eine gewerberechtliche Regelung für WEG- und Miet-Verwalter sowie Makler. Beide Vorhaben dienen dem Verbraucherschutz und sind – jedes für sich genommen – zu begrüßen. Eine etwaige Parallelführung ist jedoch kritisch zu sehen und führt zu Unsicherheiten bei Verwaltungen und Verbrauchern.

Klimaneutraler Gebäudebestand in weiter Ferne / Sachkundenachweis für WEG- und Mietverwalter kommt

„Das Schaffen eines eigenen Ministeriums für Bauen und Wohnen begrüßen wir“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des VDIV Deutschland, in einer ersten Stellungnahme zum vorliegenden Koalitionsvertrag. Auch die Ankündigung, den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum für Schwellenhaushalte mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen zu fördern und die Hürden beim Eigentumserwerb durch eigenkapitalersetzende Darlehen zu senken, findet Anerkennung beim VDIV.