Meinungs- und Handlungsfreiheit von Wohnungseigentümergemeinschaften stärken

VDIV Deutschland bekräftigt die Wichtigkeit einer zusätzlichen virtuellen Versammlungsoption vor der ersten Lesung im Bundestag. Der Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Eigentümerversammlungen ist ein entscheidender Schritt in Richtung zeitgemäßer Strukturen für Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen. Die neue Option bringt viele Vorteile für Gemeinschaften und Verwaltungen, treibt die Digitalisierung voran und hilft, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Einziger Kritikpunkt am Gesetzentwurf ist das hohe Quorum von 75 Prozent Zustimmung. Eine einfache Mehrheit wie an anderen Stellen des Wohnungseigentumsrechts sollte ausreichend sein.

Vorgesehen ist, dass Wohnungseigentümer mit mindestens 75 Prozent abgegebener Stimmen beschließen dürfen, dass eine Eigentümerversammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung rein virtuell abgehalten werden kann (§ 23 II a WEG-E). Der VDIV sieht in diesem Gesetzentwurf einen längst überfälligen Schritt, um Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähig für die Zukunft zu machen und dem Fachkräftemangel in Immobilienverwaltungen zu begegnen. Zugleich bietet sich die Möglichkeit, die Anzahl der Eigentümer in der Versammlung zu erhöhen, da vielfach bisher nur eine geringe Anzahl der Stimmberechtigten an Präsenzversammlungen teilnahm. Vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen und erhöhter Kosten am Gemeinschaftseigentum bedarf es umfassender Informationen und Teilhabe. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie zeigen, dass Beschlüsse in virtuellen Versammlungen auf eine breitere Basis gestellt werden und beschlossene Maßnahmen auf höhere Akzeptanz stoßen. Zugleich wird dem Anliegen Rechnung getragen, schneller zu Abstimmungen zu gelangen, um beispielsweise entsprechend zeitlich befristete Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Längere Anfahrtswege entfallen, Zeit und Kosten können optimiert werden.

Veröffentlicht: 18. Januar 2024