Ab dem 15. August 2022 gelten neue Bedingungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung im Gebäudebestand. Das BMWK hat angesichts knapper Haushaltsmittel unangekündigt und kurzfristig Fördersätze verringert. Die Änderungen gehen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer, Sanierungspläne vieler Wohnungseigentümergemeinschaften werden durchkreuzt, statt vorangetrieben.
Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung gelten ab dem 15. August 2022 neue Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darunter fallen unter anderem die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen und die Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wie Etagenheizungen o. ä. Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können nur noch bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden, ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen. Bereits Ende Juli wurde die KfW-Zuschussförderung gestoppt und stattdessen auf Kredite und Tilgungszuschüsse bei Komplettsanierungen umgestellt.
„Die ab 15. August geltenden Förderbedingungen erschweren die Sanierungsaktivitäten von Wohnungseigentümergemeinschaften. Bisherige Planungen müssen nun neu gerechnet werden, mit schlechteren Konditionen. In Zeiten von Fachkräftemangel, Lieferengpässen und allgemein steigender Preise ist das ein falsches Signal der Bundesregierung“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen meist längere Vorlaufzeiten um Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Einmal mehr bedarf es daher verlässlicher Rahmenbedingungen.“