Inhalte und Lernziele
Mit Inkrafttreten des Wohnungsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 reduziert sich die Anfechtbarkeit einer Jahresabrechnung auf den Beschlussgegenstand der beschlossenen Abrechnungsspitze. Weitere Gründe können Anlass geben, die Jahresabrechnung als reines “Rechenwerk” anzufechten. In diesem Online-Seminar werden mögliche Anfechtungsgründe (formeller und materieller Art) aufgezeigt und welche Fehler bei der Erstellung einer Jahresabrechnung zu vermeiden sind.
Schwerpunkte
- Jahresabrechnung nach dem WEG
- Anforderungen an eine Jahresabrechnung
- Anfechtungsgründe
- Vermeidbare Fehler bei der Erstellung der Jahresabrechnung