Vorgeschriebener Heizungscheck in der Praxis nicht umsetzbar – Hydraulischer Abgleich für mehr als 75 Prozent der Unternehmen nicht fristgerecht durchführbar

Der VDIV Deutschland hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Stellungnahme zur EnSimiMaV offiziell auf die Notwendigkeit einer umsetzbaren Frist hingewiesen und die Vorgaben als praxisfern bezeichnet. Die Auswertung des nun vorliegenden VDIV-Branchenbarometers 2023 zeigt, dass mehr als 75 Prozent der Immobilienverwaltungen den hydraulischen Abgleich nicht in der geforderten Zeit schaffen werden.

Die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV eingeführte gesetzliche Pflicht, Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, bringt erheblichen Mehraufwand für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpfen zudem mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen. Vor diesem Hintergrund hatte der VDIV Deutschland mehrfach angemahnt, die Frist zur Umsetzung praxisnah auszugestalten.

Die Auswertung des nunmehr vorliegenden VDIV-Branchenbarometers 2023 belegt, was erwartbar war: Der hydraulische Abgleich ist in der vorgegebenen Frist nicht umsetzbar. Nicht einmal ein Viertel der Unternehmen (22,8 Prozent) ist in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Veröffentlicht: 10. August 2023