WEG-Verwalterzertifizierung tritt in Kraft

Koalition plant „echten Sachkundenachweis“. VDIV warnt vor Überschneidung.

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16.12.2021 ist klar: Die Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV) ist in Kraft getreten. Diese zivilrechtliche Regelung gilt ausschließlich für WEG-Verwalter. Die neue Regierung plant nun eine gewerberechtliche Regelung für WEG- und Miet-Verwalter sowie Makler. Beide Vorhaben dienen dem Verbraucherschutz und sind – jedes für sich genommen – zu begrüßen. Eine etwaige Parallelführung ist jedoch kritisch zu sehen und führt zu Unsicherheiten bei Verwaltungen und Verbrauchern.

Ziel ist sowohl bei der Zertifizierung als auch beim Sachkundenachweis, die Qualität von Immobilienverwaltungen zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken. Mit dem Inkrafttreten der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung haben erstmals Verbraucher bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften ab Dezember 2022 einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Veröffentlicht: 17. Dezember 2021