Unter dem Motto „Wir managen Zukunft“ gab Präsident Wolfgang D. Heckeler den Startschuss zum diesjährigen Deutschen Verwaltertag. Vor rund 1.200 Gästen betonte Heckeler dabei, dass die Politik zu verlässlichen Rahmenbedingungen zurückfinden muss und Querelen wie bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes der Vergangenheit angehören. Heckeler appellierte zudem daran, dass Politik und Gesetzgeber das praktisch Machbare im Blick behalten müssen. An Beispielen wie dem gesetzlich verpflichtenden hydraulischen Abgleich oder der Freischaltung von Förderprogrammen sollten die Belange von Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften stärker berücksichtigt werden. Ein Thema sprach der Präsident vordringlich an: die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen als weitere Versammlungsform neben Präsenz- und Hybrid-Versammlung. „In Zeiten schnelleren Abstimmungsbedarfes, kürzerer Förderfristen sowie Handwerker- und Fachkräftemangel auch in Immobilienverwaltungen bedarf es neuer digitaler Abstimmungstools. Der Deutscher Bundestag täte gut daran, den nunmehr seit September vorliegenden Gesetzentwurf abschließend zu beraten“, so Wolfgang D. Heckeler.
„Wer heute Fachkräfte finden will, muss ein attraktiver Arbeitgeber sein – das gilt auch in der Immobilienverwaltung. Wir freuen uns, unseren Mitgliedsunternehmen mit dem VDIV-Versorgungswerk besonders vorteilhafte Lösungen anbieten zu können“, so der Präsident des VDIV Deutschland, Wolfgang D. Heckeler.
Das Angebot des neuen Versorgungswerks umfasst im Schwerpunkt Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für die Betriebe freiwillig und kostenfrei. Das VDIV-Versorgungswerk startet am 19. Oktober 2023 zum 31. Deutschen Verwaltertag und wird dort den Teilnehmenden präsentiert.
Die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV eingeführte gesetzliche Pflicht, Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, bringt erheblichen Mehraufwand für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpfen zudem mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen. Vor diesem Hintergrund hatte der VDIV Deutschland mehrfach angemahnt, die Frist zur Umsetzung praxisnah auszugestalten.
Die Auswertung des nunmehr vorliegenden VDIV-Branchenbarometers 2023 belegt, was erwartbar war: Der hydraulische Abgleich ist in der vorgegebenen Frist nicht umsetzbar. Nicht einmal ein Viertel der Unternehmen (22,8 Prozent) ist in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.
Die erst vor wenigen Jahren eingeführte hybride Versammlungsform erwies sich in der Praxis als nur schwer umsetzbar. Oft entstanden durch die Anmietung von Räumen und externer Versammlungstechnik doppelte Kosten für den Eigentümer.
Der vorliegende Entwurf ist kurz, knapp und gut - und er vereinfacht das Wohnungseigentumsrecht. Der Gesetzgeber schafft mit dem § 23 Absatz 2a WEG-E zugleich Möglichkeiten eines intensiveren und öfteren Austausches zwischen Eigentümer und Verwalter. Das ist vor dem Hintergrund der enormen energetischen Herausforderungen, die umzusetzen sind, auch notwendig. Zudem sparen Eigentümer Zeit und Kosten. An- und Abfahrt entfallen, Zahlungen für das Anmieten von Versammlungsräumen und digitaler Technik sind nicht mehr erforderlich. Auch ist damit zu rechnen, dass mehr Eigentümer als in der Vergangenheit an der virtuellen Versammlung teilnehmen werden.
Auch weiterhin erachtet der Spitzenverband der Immobilienverwaltungen die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das heute vorgestellte und flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung? Diese und andere Punkte hat der VDIV in seiner umfassenden Stellungnahme vorab bereits eingebracht.
Der VDIV Deutschland ruft Immobilienverwaltungen auf, an der Umfrage teilzunehmen, um betriebswirtschaftliche Kennziffern und zuverlässige Daten als Basis für eine erfolgreiche Zukunft der Branche generieren zu können.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Umsatz und Gewinne, die Weiterentwicklung der WEG- und Mietbestände, verschiedene Vergütungsmodelle, die Nutzung moderner Beschluss-Tools wie der Hybrid- oder Online-Eigentümerversammlung, das Durchführen energetischer Sanierungsmaßnahmen sowie die allgegenwärtige Digitalisierung werden in der Immobilienwirtschaft stark diskutiert. Die Auswertung der mit der Umfrage erhobenen Daten zu diesen und anderen Themen soll Trends aufzeigen und es Verwaltungsunternehmen ermöglichen, sich nachhaltig für eine erfolgreiche Zukunft aufzustellen.
Zur Umfrage kommen Sie hier: vdiv.de/branchenbarometer
Mit Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsrecht zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022.
In den letzten Monaten zeichnete sich jedoch bereits ab, dass bis dahin nicht alle Prüfwilligen eine entsprechende Zertifizierung bei den IHK durchlaufen können. In der Folge hätte es u.a. zu zahlreichen Klagen wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können.
Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung gelten ab dem 15. August 2022 neue Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darunter fallen unter anderem die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen und die Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen wie Etagenheizungen o. ä. Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können nur noch bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden, ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen. Bereits Ende Juli wurde die KfW-Zuschussförderung gestoppt und stattdessen auf Kredite und Tilgungszuschüsse bei Komplettsanierungen umgestellt.
„Die ab 15. August geltenden Förderbedingungen erschweren die Sanierungsaktivitäten von Wohnungseigentümergemeinschaften. Bisherige Planungen müssen nun neu gerechnet werden, mit schlechteren Konditionen. In Zeiten von Fachkräftemangel, Lieferengpässen und allgemein steigender Preise ist das ein falsches Signal der Bundesregierung“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen meist längere Vorlaufzeiten um Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Einmal mehr bedarf es daher verlässlicher Rahmenbedingungen.“
Die Teilnahme an einer Wohnungseigentümerversammlung dient dem Austausch, der Information sowie der Willensbildung aller Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ist damit ein Kernelement der WEG. Das Abhalten reiner Online-Eigentümerversammlungen dient nicht nur diesem Zweck, sondern auch der schnelleren Beschlussfassung – z. B. hinsichtlich energetischer Sanierungen im Hinblick auf das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands. Bereits heute nutzen einige WEG diese Form der Versammlung, wenn sich zuvor darauf verständigt wurde.
Die Bundesregierung erwägt aktuell, „eine gesetzliche Beschlusskompetenz für die Wohnungseigentümerversammlung zu schaffen, durch einstimmigen Beschluss die Durchführung reiner Online-Versammlungen zu beschließen, wenn sie hinsichtlich der Teilnahme (Zwei-Wege Audio- und Videoverbindung in Echtzeit) und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sind“, heißt es in der Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf eine schriftliche Anfrage von Dr. Jan-Marco Luczak, dem baupolitischem Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aus dem Schreiben des Bundesministeriums geht hervor, dass ein entsprechender Referentenentwurf noch im Laufe des Jahres 2022 vorgelegt werden soll.
Die Zertifizierung nach DIN ISO 29993:2018 erstreckt sich auf alle Bildungsangebote, die über den VDIV-Campus angeboten werden, dazu zählen Online- und Präsenzseminare, Qualifizierungslehrgänge und die Online-Bibliothek.
Bei der internationalen Norm handelt es sich um ein Servicestandard für Lerndienstleistungen. Auditor Dr. Thomas Rau, der sich eingehend damit befasst hat, wie der VDIV Deutschland Bildungsprodukte und -lösungen entwickelt, plant, durchführt, vertreibt und evaluiert, zieht beim Abschluss der Zertifizierung das Fazit: „Das Bildungsangebot des VDIV Deutschland erfüllt die Anforderungen der ISO 29993:2018 in hohem Maße.“