Die Integration Künstlicher Intelligenz (KI) in Immobilienverwaltungen erfährt eine bemerkenswerte Entwicklung und verändert zunehmend die Arbeit von Immobilienverwaltungen. Dies geht aus den Ergebnissen des „Verwalter-Monitors: KI in der Immobilienverwaltung“ hervor. Basis dafür war die Teilnahme von über 400 Unternehmen.

Bereits heute nutzen knapp ein Viertel (22,2 Prozent) der Unternehmen KI-Tools in der Verwaltung. 45,1 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen planen eine Anwendung in naher Zukunft. Von automatisierten Buchhaltungsvorgängen bis zur Vorhersage von Markttrends bietet KI bereits aktuell einen breiten Anwendungsbereich. Damit verbunden sind Effizienz- und Rentabilitätssteigerungen. Am häufigsten wird KI derzeit in der Kundenkommunikation (55,4 Prozent der Anwender), gefolgt von Objektbeschreibungen (32,6 Prozent der Anwender) und der Erstellung von Content für Social-Media-Beiträge und E-Mail-Kampagnen (21,7 Prozent der Anwender).

Unternehmen, die KI bereits nutzen, sammelten dabei zu 84,9 Prozent positive oder überwiegend positive Erfahrungen. Allerdings wurden von diesen Verwaltungsunternehmen auch die Integration in bestehende Systeme (63,0 Prozent) und technische Herausforderungen (40,2 Prozent) als größte Hürden empfunden. Unter allen Teilnehmenden sind sich 55,1 Prozent sicher, dass KI Ressourcen freisetzt, 52,3 Prozent glauben, dass sie helfen kann, das Fachkräfteproblem zu lösen.

VDIV Deutschland bekräftigt die Wichtigkeit einer zusätzlichen virtuellen Versammlungsoption vor der ersten Lesung im Bundestag. Der Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Eigentümerversammlungen ist ein entscheidender Schritt in Richtung zeitgemäßer Strukturen für Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen. Die neue Option bringt viele Vorteile für Gemeinschaften und Verwaltungen, treibt die Digitalisierung voran und hilft, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Einziger Kritikpunkt am Gesetzentwurf ist das hohe Quorum von 75 Prozent Zustimmung. Eine einfache Mehrheit wie an anderen Stellen des Wohnungseigentumsrechts sollte ausreichend sein.

Vorgesehen ist, dass Wohnungseigentümer mit mindestens 75 Prozent abgegebener Stimmen beschließen dürfen, dass eine Eigentümerversammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung rein virtuell abgehalten werden kann (§ 23 II a WEG-E). Der VDIV sieht in diesem Gesetzentwurf einen längst überfälligen Schritt, um Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähig für die Zukunft zu machen und dem Fachkräftemangel in Immobilienverwaltungen zu begegnen. Zugleich bietet sich die Möglichkeit, die Anzahl der Eigentümer in der Versammlung zu erhöhen, da vielfach bisher nur eine geringe Anzahl der Stimmberechtigten an Präsenzversammlungen teilnahm. Vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen und erhöhter Kosten am Gemeinschaftseigentum bedarf es umfassender Informationen und Teilhabe. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie zeigen, dass Beschlüsse in virtuellen Versammlungen auf eine breitere Basis gestellt werden und beschlossene Maßnahmen auf höhere Akzeptanz stoßen. Zugleich wird dem Anliegen Rechnung getragen, schneller zu Abstimmungen zu gelangen, um beispielsweise entsprechend zeitlich befristete Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Längere Anfahrtswege entfallen, Zeit und Kosten können optimiert werden.

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D., zeigt auf, wie es im Bauvertragsrecht gelingen kann, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen, um so zu mehr bezahlbarem Wohnraum zu gelangen – und wie dies rechtssicher zu vereinbaren ist. Denn: Auch einfachere Standards schützen Verbraucher und sichern gute Wohnqualität. 

Kostengünstiger und doch nutzerfreundlich bauen – dieses Ziel ist in der aktuellen Wirtschaftslage wichtiger denn je. Nach dem heute geltenden Baurecht muss auch und gerade beim Wohnungsbau eine Menge an technischen Reglungen und Standards beachtet werden, ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang diese wirklich notwendig sind. Oft könnte ohne jede Einschränkung bei der späteren Nutzung einfacher und damit auch erheblich billiger gebaut werden, wenn es denn möglich wäre, dies zwischen Bauauftraggebern und Wohnungskäufern auf der einen – und den Bauausführenden und Auftragnehmern auf der anderen Seite rechtssicher vertraglich festzulegen. Da dies nach dem heute geltenden Recht kaum möglich ist, muss es darum gehen, rechtliche Wege zu finden, um vereinfachtes und kostengünstiges Bauen in der Praxis umsetzbar zu machen.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki und die wohnungsbaupolitischen Vertreter der Fraktionen im Deutschen Bundestag sprechen beim Deutschen Verwaltertag 2023 über die Zukunft der Branche und des Wohnens. Virtuelle Eigentümerversammlungen, CO2-Sparen im Gebäudebestand, E-Mobilität, Personalführung und aktuelle Rechtsthemen stehen zudem im Fokus des Kongresses. In seiner Eröffnungsrede machte Präsident Heckeler klar, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht. Insbesondere mahnt Heckeler eine zeitnahe Umsetzung des Gesetzentwurfes zur Einführung virtueller Eigentümerversammlungen an.

Unter dem Motto „Wir managen Zukunft“ gab Präsident Wolfgang D. Heckeler den Startschuss zum diesjährigen Deutschen Verwaltertag. Vor rund 1.200 Gästen betonte Heckeler dabei, dass die Politik zu verlässlichen Rahmenbedingungen zurückfinden muss und Querelen wie bei der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes der Vergangenheit angehören. Heckeler appellierte zudem daran, dass Politik und Gesetzgeber das praktisch Machbare im Blick behalten müssen. An Beispielen wie dem gesetzlich verpflichtenden hydraulischen Abgleich oder der Freischaltung von Förderprogrammen sollten die Belange von Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften stärker berücksichtigt werden. Ein Thema sprach der Präsident vordringlich an: die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen als weitere Versammlungsform neben Präsenz- und Hybrid-Versammlung. „In Zeiten schnelleren Abstimmungsbedarfes, kürzerer Förderfristen sowie Handwerker- und Fachkräftemangel auch in Immobilienverwaltungen bedarf es neuer digitaler Abstimmungstools. Der Deutscher Bundestag täte gut daran, den nunmehr seit September vorliegenden Gesetzentwurf abschließend zu beraten“, so Wolfgang D. Heckeler.

Qualifizierte Beschäftigte zu finden, ist für die gesamte Wirtschaft inzwischen zu einer großen Herausforderung geworden. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. wird für seine rund 3.600 Mitgliedsunternehmen ein Versorgungswerk gründen. Dieser Schritt soll die Attraktivität für dringend benötigte Fachkräfte weiter steigern.

„Wer heute Fachkräfte finden will, muss ein attraktiver Arbeitgeber sein – das gilt auch in der Immobilienverwaltung. Wir freuen uns, unseren Mitgliedsunternehmen mit dem VDIV-Versorgungswerk besonders vorteilhafte Lösungen anbieten zu können“, so der Präsident des VDIV Deutschland, Wolfgang D. Heckeler.

Das Angebot des neuen Versorgungswerks umfasst im Schwerpunkt Lösungen zur betrieblichen Altersversorgung, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für die Betriebe freiwillig und kostenfrei. Das VDIV-Versorgungswerk startet am 19. Oktober 2023 zum 31. Deutschen Verwaltertag und wird dort den Teilnehmenden präsentiert.

Der VDIV Deutschland hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Stellungnahme zur EnSimiMaV offiziell auf die Notwendigkeit einer umsetzbaren Frist hingewiesen und die Vorgaben als praxisfern bezeichnet. Die Auswertung des nun vorliegenden VDIV-Branchenbarometers 2023 zeigt, dass mehr als 75 Prozent der Immobilienverwaltungen den hydraulischen Abgleich nicht in der geforderten Zeit schaffen werden.

Die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV eingeführte gesetzliche Pflicht, Gaszentralheizungssysteme in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen, bringt erheblichen Mehraufwand für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpfen zudem mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen. Vor diesem Hintergrund hatte der VDIV Deutschland mehrfach angemahnt, die Frist zur Umsetzung praxisnah auszugestalten.

Die Auswertung des nunmehr vorliegenden VDIV-Branchenbarometers 2023 belegt, was erwartbar war: Der hydraulische Abgleich ist in der vorgegebenen Frist nicht umsetzbar. Nicht einmal ein Viertel der Unternehmen (22,8 Prozent) ist in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Zu dem heute aus dem Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen und zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten erklärt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler in einer ersten Stellungnahme: Der Entwurf zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber die Praxis im Blick hat. Insbesondere vielfach kürzere gesetzgeberische Umsetzungsfristen erfordern einen ständigen Austausch zwischen dem bevollmächtigten Verwalter und den Eigentümern. Virtuelle Versammlungen können schneller und öfter organisiert werden.

Die erst vor wenigen Jahren eingeführte hybride Versammlungsform erwies sich in der Praxis als nur schwer umsetzbar. Oft entstanden durch die Anmietung von Räumen und externer Versammlungstechnik doppelte Kosten für den Eigentümer.

Der vorliegende Entwurf ist kurz, knapp und gut ­- und er vereinfacht das Wohnungseigentumsrecht. Der Gesetzgeber schafft mit dem § 23 Absatz 2a WEG-E zugleich Möglichkeiten eines intensiveren und öfteren Austausches zwischen Eigentümer und Verwalter. Das ist vor dem Hintergrund der enormen energetischen Herausforderungen, die umzusetzen sind, auch notwendig. Zudem sparen Eigentümer Zeit und Kosten. An- und Abfahrt entfallen, Zahlungen für das Anmieten von Versammlungsräumen und digitaler Technik sind nicht mehr erforderlich. Auch ist damit zu rechnen, dass mehr Eigentümer als in der Vergangenheit an der virtuellen Versammlung teilnehmen werden.

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Novelle des GEG beschlossen. Der verpflichtende Umstieg auf klimaschonende Heizsysteme kommt ab 2024. Der VDIV moniert weiterhin viel zu kurze Umsetzungsfristen, eine nicht ausreichende Förderkulisse und die massive Benachteiligung breiter Eigentümerschichten und Mieter.

Auch weiterhin erachtet der Spitzenverband der Immobilienverwaltungen die Umsetzungsfristen zum Tausch von Heizungssystemen als zu kurz, was absehbar auch zu Lieferschwierigkeiten und einer dynamischen Preisentwicklung führen wird. Auch das heute vorgestellte und flankierende Förderkonzept für erneuerbares Heizen klärt eine wichtige Frage nicht: Wie beständig und sicher ist die angekündigte Förderung? Diese und andere Punkte hat der VDIV in seiner umfassenden Stellungnahme vorab bereits eingebracht.

Das Branchenbarometer ist eine Bestandsaufnahme zu den Schwerpunktthemen, die Immobilienverwaltungen aktuell beschäftigen und ein wichtiger Gradmesser für Verwaltungsunternehmen.

Der VDIV Deutschland ruft Immobilienverwaltungen auf, an der Umfrage teilzunehmen, um betriebswirtschaftliche Kennziffern und zuverlässige Daten als Basis für eine erfolgreiche Zukunft der Branche generieren zu können.

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Umsatz und Gewinne, die Weiterentwicklung der WEG- und Mietbestände, verschiedene Vergütungsmodelle, die Nutzung moderner Beschluss-Tools wie der Hybrid- oder Online-Eigentümerversammlung, das Durchführen energetischer Sanierungsmaßnahmen sowie die allgegenwärtige Digitalisierung werden in der Immobilienwirtschaft stark diskutiert. Die Auswertung der mit der Umfrage erhobenen Daten zu diesen und anderen Themen soll Trends aufzeigen und es Verwaltungsunternehmen ermöglichen, sich nachhaltig für eine erfolgreiche Zukunft aufzustellen.

Zur Umfrage kommen Sie hier: vdiv.de/branchenbarometer

Der Deutsche Bundestag hat am 22. September 2022 zur Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1. Dezember 2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können.

Mit Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsrecht zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022.

In den letzten Monaten zeichnete sich jedoch bereits ab, dass bis dahin nicht alle Prüfwilligen eine entsprechende Zertifizierung bei den IHK durchlaufen können. In der Folge hätte es u.a. zu zahlreichen Klagen wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können.