Neues Jahr – neue Regeln. Was Verbraucher wissen sollten.
Die Heizkostennovelle bringt Neuerungen mit sich. Nicht nur für Messdienstleister und Verwaltungen, sondern auch für Eigentümer und Mieter. Ab sofort sind Gebäudeeigentümer z. B. dazu verpflichtet, Nutzern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich Informationen über ihren individuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser zu informieren.
Die sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) gilt bereits im Februar 2022 für den Monat Januar 2022. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Verbrauchsinformationen stets an alle Eigentümer bzw. Mieter erteilt werden müssen. Diese Transparenz soll Bewohnern eines Hauses ihren Verbrauch bewusster machen und die Möglichkeit geben, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren. So soll die CO2-Emission von Gebäuden reduziert werden.