Die Mietsicherheit und die WEG
AG München, Urteil vom 26.03.2021 – 414 C 22283/20 Zum Sachverhalt: Die Klägerin war Mieterin einer Eigentumswohnung und verlangt vom Vermieter Rückzahlung der restlichen Mietsicherheit. Der Vermieter ist der Ansicht, dass er hierzu nicht verpflichtet sei, da das Umzugsunternehmen, welches von der Klägerin beauftragt wurde, beim Umzug das Treppenhaus beschädigt hat. Er erklärt die Aufrechnung. Zur Entscheidung: Der Beklagte hat…