Sanierung im Gebäudebestand ausgebremst – Geänderte Förderbedingungen erschweren Planung
Ab dem 15. August 2022 gelten neue Bedingungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung im Gebäudebestand. Das BMWK hat angesichts knapper Haushaltsmittel unangekündigt und kurzfristig Fördersätze verringert. Die Änderungen gehen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer, Sanierungspläne vieler Wohnungseigentümergemeinschaften werden durchkreuzt, statt vorangetrieben. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung gelten ab dem 15. August 2022 neue Förderbedingungen für die Antragstellung…