Vorgeschriebener Heizungscheck in der Praxis nicht umsetzbar – Hydraulischer Abgleich für mehr als 75 Prozent der Unternehmen nicht fristgerecht durchführbar
Der VDIV Deutschland hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Stellungnahme zur EnSimiMaV offiziell auf die Notwendigkeit einer umsetzbaren Frist hingewiesen und die Vorgaben als praxisfern bezeichnet. Die Auswertung des nun vorliegenden VDIV-Branchenbarometers 2023 zeigt, dass mehr als 75 Prozent der Immobilienverwaltungen den hydraulischen Abgleich nicht in der geforderten Zeit schaffen werden. Die in § 3 Abs.…