Beschlusskompetenz der GdWE bei Übertragung der Erhaltungslast auf einzelne Eigentümer
BGH, Urteil vom 24.04.2026 – V ZR 102/24 Der BGH entschied jüngst entgegen der Auffassung der Vorinstanzen und einer vor allem in der Rechtsprechung weit verbreiteten Ansicht, dass die GdWE auch dann über Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum beschließen und diese durchführen kann, wenn diese aufgrund einer Vereinbarung (v.a. in der Gemeinschaftsordnung) auf die einzelnen Eigentümer übergewälzt wurden. Die Wohnungseigentumsanlage verfügte über…